Unser Mietservice für Audio- und Videogeräte bietet Ihnen alles, was Sie für unvergessliche Events benötigen. Ob für eine Party, einen Geburtstag oder eine Hochzeit – wir stellen Ihnen hochwertige Lautsprecher, Leinwände, Projektoren und weiteres Equipment zur Verfügung, um Ihre Veranstaltung perfekt in Szene zu setzen. Mit unserem flexiblen Service können Sie sicher sein, dass Sie immer die passende Technik für Ihr Event erhalten, ohne sich um den Kauf und die Lagerung von teurem Equipment kümmern zu müssen. Lassen Sie uns die Technik übernehmen – damit Sie sich auf das Feiern konzentrieren können!
Falls Sie auf dieser Liste Ihr gewünschtes Material nicht finden, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir haben noch eine Menge an Material mehr, welches eventuell Ihre Wünsche deckt! Telefonisch unter 026 493 15 33 oder per Mail: info@lehmannvision.ch
Unsere Preise gestalten sich folgend:
1. Tag: Faktor 1
2. Tag: Faktor 1.5
3. Tag: Faktor 2
4. Tag: Faktor 2.5
etc.
Beispiel:
Tagespreis für Lautsprecher Fr. 50.-
1. Tag: Fr. 50.-
2. Tag: Fr. 75.-
3. Tag: Fr. 100.-
4. Tag: Fr. 125.-
etc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung (nachfolgend AGB genannt) finden auf Mietverträge zwischen Lehmann Radio & TV AG, Düdingen, als Vermieter und ihren Kunden als Mieter und Mieterinnen Anwendung. Mieter / Einsatzort Vertragsschluss Der Vertrag zwischen Lehmann Radio & TV AG und dem Mieter ist abgeschlossen, sobald der Mieter die schriftliche Bestätigung von Lehmann Radio & TV AG wonach sie dessen Bestellung annimmt (Bestätigung), empfangen hat. Sonst kommt der Vertrag spätestens durch Überlassen des Mietgegenstandes gegen entsprechende Quittung (Lieferschein) welcher in diesem Fall einer Bestellung gleichkommt, zustande. Mietgegenstand Die Mietgegenstände mit all ihren Bestandteilen sind ausdrücklich gemietet und bleiben im Eigentum von Lehmann Radio & TV AG. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten zur Wiederherstellung des Urzustandes werden dem Mieter belastet. Firmenbeschriftungen auf Geräten und Cases dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden. Die Mietsache darf vom Mieter nur durch geeignetes und fähiges Bedienungspersonal, zum dafür bestimmten Gebrauch und mit der gebotenen Sorgfalt verwendet werden. Der Mieter hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Die Mietsache ist während der gesamten Mietdauer auf Kosten des Mieters in abgeschlossener oder bewachter Umgebung zu halten. Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien, gereinigtem und sortiertem Zustand vollständig zurückzugeben. Einholen von Genehmigungen und Konzessionen sind Sache des Mieters. Untervermietung und Abtretung Mietdauer Rückgabe: Retournierte Mietobjekte werden durch Lehmann Radio & TV AG kontrolliert und getestet. Lehmann Radio & TV AG behält sich das Recht vor während 3 Tagen nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Jede Änderung an den Mietobjekten durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit. Mietpreis und Zahlungsbedingungen Verbrauchsmaterial (Leuchtmittel, Fluid, etc.) wird nach der verbrauchten Menge separat verrechnet. Der Mietpreis ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr und liegt in der Kulanz vom Lehmann Radio & TV AG. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer ab Lager von Lehmann Radio & TV AG in Düdingen. |
Abholmieten Bei Abholmieten bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder über das vollumfängliche Wissen darüber zu verfügen. Die Mietobjekte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren. Akontozahlung: Lehmann Radio & TV AG kann in spez. Fällen, vor der Auslieferung der Mietsache, eine Teilzahlung in Bar verlangen. Rechnung: Die Zahlung ist laut Rechnung zu leisten. Die Rechnungsbeträge werden netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Mieter ohne Mahnung im Verzug. Lehmann Radio & TV AG kann nach Ablauf dieser Frist einen Verzugszins von 5 % geltend machen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die Forderung unverzüglich mit Kostenfolgen zum Inkasso beim zuständigen Betreibungsamt angemeldet. Verrechnung, Rückbehaltung Haftung des Mieters Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Mieter verpflichtet, in jedem Fall einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Werden Transportschäden, welche durch Dritte erfolgt sind, festgestellt, hat der Mieter vom Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Mietgeräte von Mietbeginn bis Mietende und haftet in vollem Umfang für allfällige Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemässe Handhabung., Diebstahl, äussere Einflüsse, Drittpersonen, unsachgemässe Stromversorgung etc.). Haftung des Vermieters Schlagen die Reparaturversuche von Lehmann Radio & TV AG fehl und steht kein Ersatz zur Verfügung, so schuldet der Mieter keinen Mietpreis. Es besteht keine weitergehende Haftung von Lehmann Radio & TV AG bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können. Auch alle weiteren Schadenersatzansprüche des Mieters gegen Lehmann Radio & TV AG sind gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Versicherung Rücktritt des Mieters
Akzeptanz Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
Lehmann vision Tel. 026 493 15 33 |
Lehmann media Tel. 026 493 33 66 |
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 13.15 - 18.00 Uhr Samstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.15 - 16.00 Uhr |